Wartung von elektronischen Wärmemengenzählern
Inklusive Eichdienst und Verlängerung der Gewährleistung
Neben einem einmal jährlich durchzuführenden Hauptservice übernehmen wir auf die gesamte Vertragsdauer eine verlängerte Gewährleistung inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Nacheichung*.
Messtechnisches Hauptservice für elektronische Wärmemengenzähler
- Funktions- und Durchsatzkontrolle des Wärmemengenzählers
- Temperaturkontrolle der Vorlauf- und Rücklauffühler
- Kontrolle der Temperaturdifferenz
- Kontrolle der Messimpulse
- Kontrolle der Impulswertigkeit
- Funktionskontrolle des Zentralgerätes
- Justierung der elektronischen Anlagenteile
- Kontrolle der Batteriespannung
- Kontrolle des jeweiligen Betriebszustandes
- Prüfung des Messsystems auf Dichtheit
- Prüfung der Messergebnisse auf Plausibilität
Nacheichung nach Ablauf der Eichfrist bei elektronischen Wärmemengenzählern
- Entwässern des Rücklauf-Stranges im Bereich des Wärmemengenzählers
- Ausbau des Wärmemengenzählers und Einbau eines Zählerersatzstückes
- Reinigung des Wärmemengenzählers
- Kontrolle der Batteriespannung
- Ersatz der Batterie falls erforderlich
- Eichung bzw. Beglaubigung des Messgerätes in der externen Eichstelle
- Einbau des nachgeeichten elektronischen Wärmemengenzählers
- Auffüllen des Rücklauf-Stranges im Bereich des elektronischen Wärmemengenzählers
- Elektrischer Anschluss des Wärmemengenzählers
- Inbetriebnahme des Wärmemengenzählers
Verlängerung der Gewährleistung bei elektronischen Wärmemengenzählern
Wir übernehmen die volle Gewährleistung für das jeweilige Messgerät während der Vertragsdauer. In diesem Zusammenhang werden funktionsuntauglich gewordene Messgeräte kostenlos gegen geeichte Austauschzähler ersetzt. Dieser Ersatz betrifft nur Messgeräte, die im Rahmen des üblichen Betriebes unbrauchbar geworden sind.
Davon ausgenommen sind Ausfälle und Störungen von Messgeräten, die auf mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen,oder auf Ereignisse zurückzuführen sind, für die Versicherungsschutz besteht, oder auf Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Betriebsmedien hervorgerufen wurden. Ebenfalls ausgenommen sind Schäden in Folge von direktem oder indirektem Blitzschlag sowie Elektroschock.
* Wir behalten uns vor, die Messgeräte gegebenenfalls auch zum Zeitpunkt der Nacheichung gegen geeichte Tauschzähler zu ersetzen.